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Kosten und Energie sparen
siegel_zewotherm_2008 Eine Anwort auf viele Fragen zum Wärmeschutz:
1995 trat die neue Wärmeschutzverordnung (WschV) für den baulichen Wärmeschutz in Kraft, die jedoch später von der europaweit gültigen Norm EN 1264 abgelöst wurde. Diese Europa-Norm liefert Ergebnisse für Heiz- und Kühlsysteme unter genormten Randbedingungen, welche für die Auslegung und Dimensionierung von Anlagen sowie für die Zertifizierung von Leistungsdaten verwendet werden. Die speziell für Deutschland gültige Prüfnorm (Energiesparverordnung EnEV) sieht sogar noch strengere Richtlinien vor. Dazu gehört unter anderem auch die ab 01.10.2009 notwendige Energieblianz für jedes Gebäude.

Welche Berechnungswerte gelten in Deutschland?
Die EN 1264 Teil 4 legt zur Dämmung von Gebäuden pauschale U-Werte fest, die für den Wärmeschutz in Deutschland jedoch teilweise nicht ausreichen. Die für Deutschland gültige EnEV sieht strengere Prüfnormen vor; hier wird z.B. der spezifische Wärmeverlust eines Gebäudes (der U-Wert eines jeden Raumes) unter Berücksichtigung der gesamten thermischen Hülle vom Architekten, bzw. Bauplaner berechnet. So entsteht eine Energiebilanz,  die evtl. Wärmeverluste genau bestimmen kann. Die für den Heizungsbauer verpflichtenden U-Werte enthält die Gebäude-Energiebilanz.

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ZEWOTHERM erfüllt die Anforderungen der EnEV.
Seit jeher sind die Produkte zertifiziert, die Werkstoffe güte geprüft und die Montage praxisorientiert ausgerichtet. So entsprachen die Produkte bereits vor Einführung der strengen EnEV-Richtlinien und gehen nachwievor über die in Europa geltende DIN EN 1264-4 Norm hinaus. Denn nur Qualität zahlt sich aus.
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